Beglaubigte Übersetzungen - Ungarn Team 1985-2024

Dipl.-Ing. Laszlo Ficsor
vom Oberlandesgericht Düsseldorf ermächtigter Übersetzer und beeidigter Dolmetscher der ungarischen Sprache
SEIT 1984 IN MOERS - SEIT 1992 IN BUDAPEST
Übersetzungsbüro
Ungarnflagge
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Beglaubigte Übersetzungen

Ungarische Sprachenprofis
Beglaubigte Übersetzungen zu behördlichen Zwecken
Was ist eine beglaubigte Ungarischübersetzung?

Ungarische Übersetzungen mit Beglaubigung zu amtlichen Zwecken. Eine beglaubigte ungarische Übersetzung ist für den Fall erforderlich, wenn die Übersetzung (samt Originaldokument) einer Behörde, einem Gericht, einer staatlichen Unterrichtsanstalt, einem Notar, einem Rechtsanwalt oder einer Regierungsstelle vorgelegt wird. Beglaubigte ungarische Übersetzungen werden von Ungarischübersetzern erstellt, die von einem Gericht für die amtliche Beglaubigung ungarischer Übersetzungen ermächtigt oder beeidigt oder öffentlich bestellt worden sind (je nach Bundesland).

Wird eine beglaubigte ungarische Übersetzung auch in Österreich anerkannt?

Ja. Es besteht Gegenseitigkeit, so dass beglaubigte ungarische Übersetzungen, die von einem in Deutschland für Ungarisch ermächtigten / beeidigten Übersetzer angefertigt worden sind, auch in Österreich amtlich anerkannt werden. Hierzu kontrolliert der Beamte an Hand des deutschen Übersetzerverzeichnisses, ob der ermächtigte / beeidigte Übersetzer für Ungarisch von einem deutschen / österreichischen Gericht zur Beglaubigung / Bescheinigung der Richtigkeit und Vollständigkeit ungarischer Übersetzungen berechtigt ist.

Wird eine deutsch-ungarische Übersetzung auch von ungarischen Behörden anerkannt?

Ja, unter der Voraussetzung, dass die von einem für Ungarisch ermächtigten / beeidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung von einer diplomatischen Vertretung Ungarns legalisiert, also überbeglaubigt wird. In diesem Fall ist eine Konsulargebühr zu entrichten. Die auf diese Art und Weise gefertigten beglaubigten ungarischen Übersetzungen sind in den meisten Fällen erheblich preiswerter als eine von der Ungarischen Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen erstellte beglaubigte ungarische Übersetzungen - insbesondere wenn die Übersetzung dringend benötigt wird.
Herr Ficsor ist bei allen ungarischen Auslandsvertretungen als für Ungarisch ermächtigter Übersetzer registriert (und auch persönlich bekannt), so dass die Überbeglaubigung / Legalisierung sehr schnell erledigt wird.

Werden in Ungarn erstellte ungarisch-deutsche Übersetzungen in Österreich / Deutschland von Behörden anerkannt?

Nein! In Ungarn gibt es keine gerichtlich beeidigten / ermächtigten Übersetzer, weshalb die amtliche Anerkennung solcher Übersetzungen ausgeschlossen ist.

Darf ein Übersetzungsbüro die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen bescheinigen?

Das Übersetzungsbüro darf es wohl, eine solche "Beglaubigung" wird aber nirgendwo anerkannt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit einer ungarischen Übersetzung darf nur eine Privatperson, die dazu ermächtigt worden ist, bescheinigen. Das Beglaubigungsrecht ist also az Einzelpersonen gebunden.

Werden ungarisch-deutsche Übersetzungen der Ungarischen Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen in Deutschland / Österreich amtlich anerkannt?

Nur in seltenen Fällen, meistens wenn ohnehin keine beglaubigte ungarische Übersetzung benötigt wird. Die von der "Amtsstelle" gefertigten Übersetzungen sind oft fehlerhaft und werden auch aus diesem Grunde von deutschen / österreichischen Behörden abgelehnt.
Die Ungarische Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen, die ein Organ des ungarischen Justizministeriums ist, behauptet, ihre Übersetzungen sollen von allen Behörden der Welt anerkannt werden. Diese Behauptung ist eine reine Lüge und entspricht keinesfalls der Wahrheit. Ungarisch-deutsche Übersetzungen der Ungarischen Amtsstelle für Übersetzungen und Beglaubigungen müssen sehr oft von uns neu übersetzt werden.

Wie schnell kann eine beglaubigte ungarisch-deutsche oder deutsch-ungarische Übersetzung angefertigt werden?

Es kommt auf den Umfang des Ausgangstextes an. Einzelne Urkunden / Dokumente können schnell, binnen 48 Stunden ins Ungarische oder ins Deutsche übersetzt werden. Für umfangreichere Dokumente unterbreiten wir gerne einen Terminvorschlag.

Wie verläuft eine Beauftragung?

Sehr einfach.
- Sie scannen das Dokument ein und mailen dieses an uns ([email protected] oder [email protected]) oder füllen Sie bitte das nachfolgende Kontaktformular aus
- Wir geben die Lieferzeit und den etwaigen Preis an
- Bei umfangreicheren Dokumenten, die ins Deutsche / Ungarische übersetzt werden sollen, bitten wir Sie um eine angemessene Anzahlung
- Sie können die Übersetzung entweder in Moers oder in Budapest abholen, oder
- nach Überweisung des Gesamtbetrags bzw. des Restes des Honorars schicken wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung per Post / Kurierdienst zu

Info
The FL Intercoop Group
Birmingham - Budapest - Liverpool - Moers

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Montag - Donnerstag auch noch 15 - 18 Uhr.
Freitagnachmittag ist das Büro geschlossen.
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